Steuerliche Behandlung
Zur steuerlichen Behandlung machen wir bewusst keine Angaben, solange kein entsprechender Bescheid vorliegt. Insbesondere behaupten wir nicht, dass Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzbar sind.
Offenlegung
Wer Bildungsarbeit macht, sollte selbst nachvollziehbar sein. Hier stehen die Angaben, die den Verein rechtlich und organisatorisch beschreiben.
Wer
Die Angaben, unter denen der Verein im Vereinsregister geführt wird. Sie sind hier nicht kürzer und nicht freundlicher formuliert als dort.
Vollständiger Name
Unus Animus – Bildungsverein für Erwachsenenbildung, Hermetik und Eigenverantwortung
Rechtsform
Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (Österreich)
ZVR-Zahl
1626951367
Sitz
St. Pölten, Niederösterreich
Zustellanschrift
Heidenheimer Straße 22/5
3100 St. Pölten, Österreich
Woher
Wann der Verein entstanden ist, welche Behörde ihn führt und wo er tätig sein darf.
Entstehungsdatum
16.07.2025
Vereinsbehörde
Landespolizeidirektion Niederösterreich – Referat SVA 3
Tätigkeitsbereich
Ganz Österreich, mit Möglichkeit der Ausweitung auf andere Länder zur Förderung des Vereinszwecks
Wer verantwortet
Die Vertretungsregel steht in den Statuten. Die Personen, die sie derzeit ausfüllen, stehen darunter.
Gemäss § 14 Abs. 1 der Statuten vertritt der Präsident den Verein nach aussen, gegenüber Behörden und dritten Personen. Finanzielle Angelegenheiten und schriftliche Ausfertigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit seiner Unterschrift; im Verhinderungsfall tritt der Vizepräsident an seine Stelle.
Präsident
Roman Thoma
Vizepräsident
Nemanja Stojakovic
Funktionsperiode
16.06.2025 bis 15.06.2030
Wofür
Unus Animus ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002. Laut seinen Statuten ist der Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mittel dienen ausschliesslich den in den Statuten festgelegten Zwecken.
Was offen bleibt
Transparenz heisst auch, die Grenze der eigenen Belege zu zeigen. Diese beiden Felder bleiben leer, bis sie es nicht mehr müssen.
Zur steuerlichen Behandlung machen wir bewusst keine Angaben, solange kein entsprechender Bescheid vorliegt. Insbesondere behaupten wir nicht, dass Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzbar sind.
Statuten und Tätigkeitsberichte stellen wir hier bereit, sobald sie in einer für die Veröffentlichung bereinigten Fassung vorliegen — die eingereichten Originale enthalten personenbezogene Angaben, die nicht ins Netz gehören. Bis dahin senden wir die Unterlagen auf Anfrage zu.
Nachweis
Vollständige Offenlegung nach § 5 ECG und §§ 24, 25 Mediengesetz im Impressum. Wie der Verein mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.