Offenlegung

Struktur schafft
Vertrauen.

Wer Bildungsarbeit macht, sollte selbst nachvollziehbar sein. Hier stehen die Angaben, die den Verein rechtlich und organisatorisch beschreiben.

Wer

Wer dieser
Verein ist.

Die Angaben, unter denen der Verein im Vereinsregister geführt wird. Sie sind hier nicht kürzer und nicht freundlicher formuliert als dort.

Vollständiger Name

Unus Animus – Bildungsverein für Erwachsenenbildung, Hermetik und Eigenverantwortung

Rechtsform

Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (Österreich)

ZVR-Zahl

1626951367

Sitz

St. Pölten, Niederösterreich

Zustellanschrift

Heidenheimer Straße 22/5
3100 St. Pölten, Österreich

Woher

Woher der
Verein kommt.

Wann der Verein entstanden ist, welche Behörde ihn führt und wo er tätig sein darf.

Entstehungsdatum

16.07.2025

Vereinsbehörde

Landespolizeidirektion Niederösterreich – Referat SVA 3

Tätigkeitsbereich

Ganz Österreich, mit Möglichkeit der Ausweitung auf andere Länder zur Förderung des Vereinszwecks

Wer verantwortet

Wer den Verein
vertritt.

Die Vertretungsregel steht in den Statuten. Die Personen, die sie derzeit ausfüllen, stehen darunter.

Gemäss § 14 Abs. 1 der Statuten vertritt der Präsident den Verein nach aussen, gegenüber Behörden und dritten Personen. Finanzielle Angelegenheiten und schriftliche Ausfertigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit seiner Unterschrift; im Verhinderungsfall tritt der Vizepräsident an seine Stelle.

Präsident

Roman Thoma

Vizepräsident

Nemanja Stojakovic

Funktionsperiode

16.06.2025 bis 15.06.2030

Wofür

Wofür die Mittel
verwendet werden.

Unus Animus ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002. Laut seinen Statuten ist der Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mittel dienen ausschliesslich den in den Statuten festgelegten Zwecken.

Was offen bleibt

Was wir
nicht behaupten.

Transparenz heisst auch, die Grenze der eigenen Belege zu zeigen. Diese beiden Felder bleiben leer, bis sie es nicht mehr müssen.

Steuerliche Behandlung

Zur steuerlichen Behandlung machen wir bewusst keine Angaben, solange kein entsprechender Bescheid vorliegt. Insbesondere behaupten wir nicht, dass Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzbar sind.

Dokumente

Statuten und Tätigkeitsberichte stellen wir hier bereit, sobald sie in einer für die Veröffentlichung bereinigten Fassung vorliegen — die eingereichten Originale enthalten personenbezogene Angaben, die nicht ins Netz gehören. Bis dahin senden wir die Unterlagen auf Anfrage zu.

Dokumente anfragen

Nachweis

Alles Weitere
steht schriftlich.

Vollständige Offenlegung nach § 5 ECG und §§ 24, 25 Mediengesetz im Impressum. Wie der Verein mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.